Im Jahr 2023 gibt es eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für Ein-, Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser. Gefördert werden  thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40% führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3.000 Euro und 14.000 Euro. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen – gefördert werden Leistungen, die ab 01. Jänner 2023 erbracht wurden. Anträge können ab 03. Jänner 2023 unter www.sanierungscheck23.at/efh gestellt werden. 

Förderungsfähige Kosten & Maßnahmen

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage zusammen. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von für die jeweilige Arbeit befugten Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden. Zu den förderungsfähigen Maßnahmen zählt unter anderem die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Bei einer Einzelbauteilsanierung müssen im Bereich „Fenster“ zumindest 75% der bestehenden Fenster saniert/ausgetauscht werden und der Uw-Wert darf maximal 1,1 W/m2K (U-Wert des Gesamtfensters) betragen. 

Wie verläuft das Einreichverfahren?

Ab 03. Jänner 2023 können baureife bzw. bereits umgesetzte Projekte registriert werden. Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden. Die Einzelbauteilsanierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Die maximale Förderung einer thermischen Sanierung beträgt 3.000 Euro und ist mit max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Wir beraten und unterstützen Sie sehr gerne bei Sanierungen Ihrer Fenster und Türen!

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